“Wer soll das bezahlen?”
Zu ihrer Veranstaltung am 20. Februar 2014 hatte sich die Cottbuser Senioren Union Herrn Jürgen Zimmermann, Dipl.-Ing. in der HV Vattenfall, eingeladen. Sein Tätigkeitsbereich ist die Bergschadensbearbeitung, d.h. die Schadensregulierung und die -vorsorge. War diese Thematik vielleicht zu speziell, zumal von den Teilnehmern offensichtlich niemand von Bergschäden betroffen war? Die Veranstaltung zeigte jedoch, dass das Thema auf lebhaftes Interesse stieß. Ein Verdienst des Referenten, der die auftretenden Probleme anhand praktischer Beispiele nachvollziehbar darstellte.
Bauherren sind gut beraten, vor Baubeginn die “Bergbauliche Stellungnahme” genau zu beachten. Als Bergschadensvorsorge kann sie vor späteren Problemen schützen. Werden die darin getroffenen Festlegungen nicht beachtet, muss Vattenfall für eventuelle Schäden nicht haften.
Für diesen oder jenen war sicherlich neu, dass auch Schäden in der Landwirtschaft, die ihre Ursache im Bergbau haben, reguliert werden. Es geht hier um Ertragsausfälle und um die Entschädigung von Obstgehölzen. Es versteht sich, dass auch hier umfangreiche Untersuchungen zur Feststellung der Ursachen unternommen werden. So sind z.B. niederschlagsbedingte Trockenzeiten zu beachten.