CDU Kreisverband Cottbus

Zu dem „Altanschließerurteil“ des OVG Berlin-Brandenburg

Prof. Michael Schierack bedauert die Entscheidung des Gerichts

„Ich bedauere die Entscheidung des Gerichtes“ sagt der Cottbuser CDU-Kreisvorsitzende Prof. Schierack.
Kreisvorsitzender Prof. Michael SchierackKreisvorsitzender Prof. Michael Schierack

„Es ist richtig, dass die alte SPD-CDU-Landesregierung 2008 auf Grund eines anderen OVG-Urteils eine Gesetzesgrundlage für altangeschlossene Grundstücke auf den Weg bringen musste. Diese KAG-Änderung ließ aber Spielraum in welcher Form (Beitrag, Gebühr) und in welcher Höhe die Erhebung erfolgt“. Der Cottbuser CDU ging es immer um die Höhe des Beitragssatzes, denn es macht einen Unterschied ob die Stadt Cottbus von den Bürgern beispielsweise 3000 € oder nur 1000 € fordert. Die Stadt Cottbus und die Mehrheit der Stadtverordneten von SPD und LINKE haben den Altanschließern den sehr hohen Beitragssatz von 3,40 €/m² - der ursprünglich für den Neuanschluss kalkuliert war - übergeholfen, dagegen gab es den erbitterten Widerstand der CDU.

Die Stadt entzieht damit den Cottbuser Bürgern viel Geld, dass sich insbesondere kleine Häusle-Bauer für das Rentendasein oder für die Familie gespart haben. Vom wirtschaftlichen Schaden unserer Unternehmer ganz zu Schweigen. Diese hohen Beiträge werden alle Mieter dieser Stadt über kommende Mieterhöhungen mittragen. Die Stadtverwaltung als auch die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung aus SPD und Linkspartei ist somit alles Andere als bürgerfreundlich.

„Es wird Zeit, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung ändern“, so Schierack. „Die Bürger haben deshalb am 25. Mai 2014 zur Kommunalwahl die Entscheidung!“.

Prof. Dr. Michael Schierack