CDU Kreisverband Cottbus

Klares NEIN der Fraktion CDU/Frauenliste

Absage zu Parkplatzgebühren / Abzocke bei Altanschließer

Die Fraktionäre der CDU/Frauenliste in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung befassten sich in der zurückliegenden Fraktionssitzung mit den  aktuellen Vorgängen der Stadtpolitik. Dabei gab es eine klare Absage zu der geplanten Erhöhungen der Parkplatzgebühren. Auch sehen die Fraktionäre keinen Handlungsbedarf bei der ominösen Vorlage zu der Altanschließerproblematik.

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Gift für die Cottbuser Innenstadt

Die Fraktion CDU, Frauenliste Cottbus schließt sich der Stellungnahme der IHK zur beabsichtigten Überarbeitung der Parkgebührenordnung im vollen Umfang an.
Der geplante Wechsel auf modernere Parkscheinautomaten sollte eine preziösere Abrechnung ermöglichen und keine Verschlechterung für die Nutzer zur Folge haben.
„Wir sind gegen eine Ausdehnung der Bewirtschaftungszeiten an den Wochentagen bis 20 Uhr  und gegen eine Gebührenerhebung am Samstag bis 13 Uhr“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Marion Hadzik.

Wir wollen Gäste und Kunden in die Innenstadt einladen und die Händler der Innenstadt stärken. Davon profitiert die Stadt nicht nur finanziell.
„Eine erweiterte Gebührenerhebung um das BTU Gelände findet bei uns auch keine Befürworter. Das zieht Studenten nicht an, sondern schreckt sie ab“, erklärt Hadzik in Namen der Fraktion.

„Sollte eine Vorlage erarbeitet werden, die inhaltlich mit einer direkten bzw. indirekten Gebührenerhöhung einhergeht, werden wir als Fraktion CDU, Frauenliste Cottbus dieser nicht zustimmen“, stellt die Fraktionsvorsitzende fest.

Zum Thema Altanschließer stellt die Fraktion fest:

Die Fraktion lehnt die für die September-Stadtverordnetenversammlung  zu beschließende Vorlage der Stadtverwaltung zur Überarbeitung der Kalkulation des maximalen Schmutzwasser-Beitragssatzes entschieden ab.  Da soll durch die Hintertür für die Altanschließer der Beitrag von 3,40 € sanktioniert werden. Dieses Spiel macht die Fraktion nicht mit. Stadtverordneter Hagen Streße spricht von „Abzocke“.

Nun scheint es zuzutreffen, dass in den anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mängel in der Beitragskalkulation der LWG/Stadt Cottbus festgestellt wurden, die jetzt korrigiert werden sollen. Die Fraktion CDU/Frauenliste hat bereits seit 2011 auf das Aufwandsüberschreitungsgebot aufmerksam gemacht – übersetzt heißt dies, dass bereits über die Gebühren und Entgelte anteilige Investitionen und Abschreibungserlöse für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlagen bezahlt wurden.

Eigentlich beschließen Stadtverordnete Satzungen oder Verordnungen bzw. deren Änderungen. Warum diese Beschlussvorlage, wenn die Verwaltung die Beibehaltung des Beitragssatzes von 3,40 €/m² der Veranlagungsfläche vorschlägt – sich also nichts ändern soll? Soll da etwa klammheimlich ein zweiter Mangel geheilt werden, nämlich  dass es nach Inkrafttreten der KAG-Änderung im Juni 2009 im Land Brandenburg  keine legitimierte Beschlussfassung über die Cottbuser Verfahrensweise zu dem Schmutzwasser-Beitragssatz gab?

Die Fraktion CDU/Frauenliste hofft für den Tag der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2013 auf Unterstützung der Cottbuser Altanschließer.