In der vorliegenden Fassung wird es keine Zustimmung der Fraktion CDU/FDP/FLC geben.
Für die Beratungen zur 2. Lesung folgende Hinweise:
Die vorgeschlagenen größer werdenden Gebührenunterschiede zwischen den beiden Hauptbestattungsarten Urne und Erdgrab werden einen Trend verstärken, der bereits viele Jahre auf den Cottbuser Friedhöfen zu beobachten ist. Wir respektieren den letzten Willen der Verstorbenen oder ihrer Angehörigen – aber die beabsichtigte enorme Gebührenerhöhung für Erdbestattungen wird zunehmend dazu führen, dass nicht mehr die gewünschte Bestattungsform gewählt wird, sondern erst der Blick auf die Gebührentabelle entscheidet, welche Bestattung sich Hinterbliebene für ihren verstorbenen Familienangehörigen noch leisten können. Dieser Fakt hat dann auch etwas mit unserer traditionellen Friedhofskultur zu tun, denn Friedhöfe- so wurde es soeben in der Friedhofssatzung beschlossen – „stellen besonders in ihren alten Teilen historisch wertvolle Zeugnisse der Stadtgeschichte dar, die als Kulturgut erhaltenswert sind“. Unsere Fraktion ist von der Wertevorstellung überzeugt, dass zumindest anteilig heute neue Friedhofsteile in einigen Jahrzehnten als dann alte Teile denselben Anspruch erfüllen sollen.Also fördern wir bitte nicht die anonyme Bestattungskultur durch unangemessene Gebühren, sondern fördern wir Friedhöfe als Stätten des Gedenkens und der Erinnerung.
Die Fraktion sieht bestimmte Kalkulationsanteile sehr kritisch. Auch wenn drei Stadtteilfriedhöfe dazukommen, erklärt dies z.B. nicht eine über 60 %ige Steigerung der Personalkostenanteile- verglichen anhand der uns Stadtverordneten vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom Februar und November 2008.
Ein Hinweis zu den Benutzungsgebühren einer Feierhalle.
Es mag ja rechtlich korrekt sein, alle Kostenanteile einschl. Abschreibungen in eine Benutzungsgebühr einzurechnen. Man muss sich dann nur fragen, ob das Gebührenergebnis überhaupt noch einen Bezug zum realen Leben hat. Stellen wir uns vor, die derzeit an der Feierhalle Südfriedhof getätigten Investitionen werden als Abschreibungen demnächst auch noch auf die Feierhallen umgelegt: Dann kostet die Feierhallenbenutzung vielleicht 400 oder 450 €. Völlig irreal. Wie kann vielleicht das Problem gelöst werden?
Die Verwaltung sollte prüfen, ob unter Pkt. 1 eines neuen Beschlussvorschlages stehen kann:
1. Die vorliegende Kalkulation der Friedhofsgebühren mit einem Anteil öffentliches Grün von 36,5 % und unter Ausschluss der Feierhallen wird bestätigt.
Die Herausnahme der Feierhallen analog des öffentlichen Grünanteils aus dem Kalkulationspool ist eine kommunalpolitische Entscheidung. Stattdessen wird für bestimmte Feierhallenkategorien eine Benutzungsgebühr festgesetzt, und somit kann es nicht passieren, dass die Feierhalle im Südfriedhof die gleiche Gebühr kostet wie die kleine Feierhalle auf dem Saspower Friedhof.