In der Stadtverordnetenversammlung am 26.11.2008 wurde die Abwassersatzung der Stadt Cottbus mehrheitlich beschlossen, die Friedhofsgebührensatzung in die zweite Lesung verwiesen.Zu beiden Satzungen erläuterte in der Sitzung Dr.Wolfgang Bialas (Mitglied des Finanzausschusses) den Standpunkt der Fraktion CDU,FDP,FLC:
Die Fraktion begrüßt selbstverständlich, dass die extreme Gebührenposition für Abflusslose Sammelgruben in den Kleingärten korrigiert wurde. Für uns stellt sich bei den bereits aufgezeigten Möglichkeiten der Einflussnahme auf die ALBA Cottbus GmbH natürlich die Frage, warum dies nicht bei der Kalkulationserarbeitung erfolgte und somit vor der "Absegnung" der Vorlage in der Dienstberatung der Rathausspitze. Wegen 40.000 € - das sind rund 0,002 % der Gesamtaufwendungen 2009 für die Abwasserentsorgung von den Grundstücken- wird ein Frust und sozialer Unfrieden produziert, der wirklich zum kritischen Nachdenken aller handelnden Personen anregen muss.
Zweitens wurde in der Fraktion sehr intensiv diskutiert, warum bestimmte Sparten des Abwasserbereiches in der Kalkulation nicht zusammengefasst werden dürfen.
Wenn beim Abwasser die Anschlussnehmer genauso definiert würden wie beim Trinkwasser- also ein personenbezogener Ansatz anstelle des durch das Kommunalabgabengesetz geforderten Eigentümer- oder grundstücksbezogenen Ansatzes gewählt würde- käme es zu einer Änderung des zahlenmäßigen Verhältnisses der Abwassersparten generell; und die Ausgangsfrage der Zusammenfassung von Sparten würde sich neu stellen.
Die Fraktion CDU,FDP,FLC ruft die Landtagsabgeordneten Dr.M.Münch und K.Kircheis auf, diese Betrachtung nach Potsdam mitzunehmen, um einen gerechteren Kalkulationsmaßstab durch Änderung des Kommunalabgaben-gesetzes für das gesamte Land Brandenburg zu ermöglichen.
Bei dieser Vorlage wird es- auch aufgrund der aktuellen Entgeltänderung- kein einheitliches Votum der Fraktionsmitglieder geben.